Mitmachen.
Wenn viele mitmachen – kann etwas Großes entstehen.

Wir zeigen Ihnen wie es geht.

Stiften und Spenden sind sehr individuelle Tätigkeiten. Gleichzeitig bieten sie eine moderne Form, die Gesellschaft mitzugestalten und sich im Sinne der Gemeinschaft mit einzubringen. Durch Spenden und Stiften kann man das soziale und politische Umfeld ganz konkret mitgestalten, auf die nähere Umgebung einwirken und es dadurch positiv verändern. Eine gute Sache braucht Unterstützung. Dabei haben Sie die Wahl. Werden Sie Teil der Bürgerstiftung – wir freuen uns auf Sie.

Jede Spende oder Zustiftung ist herzlich willkommen und kommt zu 100 % an.
Neben finanzieller Hilfe können Sie uns auch bei unserem "Mitmach-Projekt" unterstützen!
Das Jahr 2020 stellen wir unter das Motto "Gemeinsam aktiv in Altmühlfranken: Lebensmittel wertschätzen statt verschwenden"! Hier geht's zu den Informationen.
Neben finanzieller Hilfe können Sie uns auch bei unserem "Mitmach-Projekt" unterstützen!
Das Jahr 2020 stellen wir unter das Motto "Gemeinsam aktiv in Altmühlfranken: Lebensmittel wertschätzen statt verschwenden"!

Spenden

Sie können einmalig für ein konkretes Projekt spenden oder unterstützen Sie die Arbeit der Bürgerstiftung kontinuierlich durch einen regelmäßigen Förderbetrag.
Wenn Sie spenden wollen, kommt Ihre finanzielle Unterstützung zeitnah Förderprojekte im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen zugute.

Stiften

Gemeinsam Gutes anstiften
Helfen Sie der Bürgerstiftung durch eine Zustiftung in das Grundstockvermögen, nachhaltig Gutes zu tun. Jede Zustiftung ab 1.000,– EUR hilft dauerhaft. Durch Ihre Zustiftung wird der Kapitalstock der Bürgerstiftung gestärkt, dabei werden nur die Erträge verwendet. Die Unterstützung der Projekte wird dadurch langfristig gesichert.

Eine Zustiftung in den Vermögensstock einer Bürgerstiftung kann auf Antrag des Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro zusätzlich zu den vorgenannten Höchstbeträgen abgezogen werden (§ 10b Einkommensteuergesetz).

Anlage und Verwaltung

Das Stiftungsvermögen soll dauerhaft und ungeschmälert erhalten bleiben. Die Anlagestrategie wird konservativ und werterhaltend ausgerichtet. Die Prüfung erfolgt durch die Interne Revision der Raiffeisenbank Weißenburg-Gunzenhausen eG.